Leitfaden · Medical Marketing

Wie Ihre Praxis eine Marketingagentur prüft, bevor Sie unterschreiben

Ein nüchterner Leitfaden für Praxisinhaber und Praxismanager: welche Fragen im Erstgespräch zählen und welche Zusagen rechtlich gar nicht möglich sind.

Wer eine Praxis führt, kennt die Anrufe. Eine Agentur meldet sich, verspricht mehr Patienten, Platz eins bei Google und einen vollen Terminkalender innerhalb weniger Wochen. Unangenehm ist daran nicht der Anruf, sondern die fehlende Prüfbarkeit. Einen Behandlungsstuhl kann man vorher ansehen, ein Röntgengerät hat ein Datenblatt. Marketingleistung zeigt sich oft erst, wenn das Budget bereits ausgegeben ist.

Dieser Beitrag beschreibt, woran Praxisinhaber und Praxismanager eine tragfähige Zusammenarbeit erkennen, bevor unterschrieben wird. Er orientiert sich an den Bedingungen im deutschsprachigen Raum: Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung, die Trennung zwischen Kassen- und Privatleistungen und das tatsächliche Suchverhalten von Patienten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Der Ausgangspunkt: Was der Patient sucht und wann er sucht

Jede Agentur, die eine Praxis als Kunden gewinnen möchte, sollte diese Frage zuerst beantworten können. Wer stattdessen mit Reichweite, Followern oder allgemeiner Sichtbarkeit beginnt, hat den Ablauf nicht verstanden. Patienten suchen nicht dauerhaft nach einer Praxis, sondern in klar abgegrenzten Momenten. Diese Momente unterscheiden sich stark.

Der akute Moment

Zahnschmerzen am Sonntagabend, ein entzündetes Auge, ein Kind mit Fieber. Gesucht wird mobil, mit Ortsbezug, oft in Formulierungen wie Zahnarzt Notdienst in der Nähe oder Hautarzt kurzfristiger Termin. Entscheidend sind Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Entfernung. Inhaltliche Tiefe spielt hier fast keine Rolle. Wer in diesem Moment das Telefon nicht abnimmt, verliert den Patienten an den nächsten Eintrag in der Liste.

Der Vergleichsmoment

Hier geht es um planbare Leistungen: Implantate, Kieferorthopädie für Erwachsene, Augenoperationen, Kinderwunschbehandlung, Physiotherapie mit Selbstzahleranteil. Der Patient recherchiert über Tage oder Wochen, liest mehrere Websites und vergleicht. In diesem Moment entscheidet der Inhalt: verständliche Erklärungen zum Ablauf, realistische Angaben zu Dauer und Nachsorge, Hinweise dazu, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt und was privat oder als Selbstzahlerleistung anfällt.

Der Prüfmoment

Der Patient hat bereits einen Namen, meist aus einer Empfehlung oder einer Überweisung, und gibt ihn bei Google ein. Was er dann sieht, entscheidet über den Anruf: Bewertungen, Fotos, Öffnungszeiten, die eigene Website. Dieser Moment wird häufig übersehen, obwohl er der günstigste von allen ist. Hier wird kein Patient gewonnen, sondern nur behalten oder verloren.

Wie der Patient heute in die Praxis kommt und wo er verloren geht

Der Weg ist in fast allen Praxen derselbe: Suche, Ergebnisliste oder Unternehmensprofil, Website, Kontaktaufnahme per Telefon, Formular oder Online-Terminbuchung, vereinbarter Termin, Erscheinen in der Praxis. Jede Stufe verliert Menschen. Die größten Verluste liegen selten dort, wo Agenturen zuerst ansetzen.

  • Das Telefon. Die häufigste Ursache für verlorene Erstkontakte ist eine besetzte oder unbesetzte Leitung zwischen acht und zehn Uhr. Kein Werbebudget gleicht das aus.
  • Der Weg zum Termin. Eine nicht anklickbare Rufnummer auf dem Mobiltelefon oder ein Kontaktformular mit vier Pflichtfeldern zu viel führt zum Abbruch.
  • Das Google Unternehmensprofil. Veraltete Öffnungszeiten, falsche Telefonnummer, keine Fotos. Der Patient prüft das unmittelbar vor dem Anruf.
  • Die Website. Lange Ladezeiten auf dem Mobiltelefon, unklare Leistungsbeschreibung, kein Hinweis darauf, ob gesetzlich Versicherte behandelt werden.
  • Nach der Terminvergabe. Keine Erinnerung, hohe Ausfallquote. Der teuerste Erstkontakt ist der, der nicht erscheint.

Eine Agentur, die im Erstgespräch nicht nach telefonischer Erreichbarkeit, Terminvergabe und Ausfallquote fragt, verkauft Reichweite in ein Leck hinein.

Welche Kanäle passen und welche nicht

Suchmaschinen als Basis

Im DACH-Raum läuft die Praxissuche ganz überwiegend über Google, ergänzt durch Bewertungs- und Terminportale sowie regionale Verzeichnisse. Wer sucht, formuliert eine Absicht, und diese Absicht ist der wertvollste Ausgangspunkt überhaupt. Medizinisches SEO und ein sauber gepflegtes Unternehmensprofil wirken langsam, aber dauerhaft und werden nicht teurer, wenn die Nachfrage steigt.

Google Ads bei Selbstzahler- und Privatleistungen

Bezahlte Suchanzeigen wirken sofort und lassen sich auf Einzugsgebiet und Leistung begrenzen. Sinnvoll sind sie dort, wo ein echter Deckungsbeitrag entsteht: Implantologie, Augenlaser, ausgewählte IGeL-Angebote, privatärztliche Leistungen. Für rein budgetierte Kassenleistungen ist bezahlte Werbung oft betriebswirtschaftlich fragwürdig. Mehr Nachfrage bedeutet dort nicht mehr Honorar, sondern mehr Arbeit bei gleichem Volumen. Eine gute Agentur sagt das vor dem Angebot, nicht nach dem ersten Quartal.

Website und Landingpages

Eine Landingpage für eine einzelne Leistung ist häufig wirksamer als eine überarbeitete Gesamtwebsite, weil sie genau den Vergleichsmoment bedient. Sie braucht Ablaufbeschreibung, Angaben zur Kostenübernahme, Erreichbarkeit und eine Terminmöglichkeit, die auf dem Mobiltelefon funktioniert.

Reputation

Bewertungen sind im deutschsprachigen Raum der stärkste Vertrauensfaktor vor dem Erstkontakt. Zulässig ist, Patienten sachlich um eine Rückmeldung zu bitten und auf Bewertungen professionell zu antworten, ohne Behandlungsdaten preiszugeben. Nicht zulässig sind gekaufte oder gefilterte Bewertungen. Wer das anbietet, gefährdet die Praxis, nicht sich selbst.

Soziale Netzwerke mit begrenztem Zweck

Für die Gewinnung neuer Patienten sind soziale Netzwerke meist der schwächere Kanal, weil dort niemand aktiv nach Behandlung sucht. Ihren Nutzen haben sie bei Bindung, bei erklärungsbedürftigen Selbstzahlerleistungen und zunehmend bei der Personalgewinnung von MFA, ZFA und Pflegekräften. Wer sie als Hauptkanal für Neupatienten verkauft, sollte das nachvollziehbar begründen können.

Die Kennzahl, auf die es ankommt: Kosten pro Erstkontakt in der Praxis

Klickpreise, Impressionen und Reichweiten sind Zwischengrößen. Für eine Praxis zählt eine andere Kette: Klick, dann Anruf oder Formular, dann tatsächlich vereinbarter Termin, dann erschienener Patient. Erst am Ende dieser Kette steht eine Zahl, mit der sich rechnen lässt.

Das bedeutet praktisch dreierlei. Erstens müssen Anrufe erfasst werden, denn in Praxen entsteht der Erstkontakt überwiegend telefonisch. Ohne Anrufmessung ist jede Auswertung unvollständig. Zweitens muss die Praxis mitarbeiten und im Empfang festhalten, woher der Patient kommt. Drittens ist die Zahl nur dann aussagekräftig, wenn sie gegen den Deckungsbeitrag der beworbenen Leistung gestellt wird. Ein Erstkontakt für eine Implantatberatung darf deutlich mehr kosten als einer für eine budgetierte Kassenleistung.

Alle Messungen unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung. Erforderlich sind ein Auftragsverarbeitungsvertrag, eine korrekte Einwilligungslösung für Tracking und der Grundsatz, dass Gesundheitsdaten einzelner Patienten niemals an Werbeplattformen übermittelt werden. Eine Agentur, die das für Formsache erklärt, ist kein passender Partner für eine Praxis.

Was das Heilmittelwerbegesetz vorgibt

In Deutschland setzt das Heilmittelwerbegesetz den Rahmen, ergänzt durch die Berufsordnungen der Landesärzte- und Landeszahnärztekammern und das Wettbewerbsrecht. In Österreich gelten das Ärztegesetz und die Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer, in der Schweiz die Standesordnung. Die Richtung ist überall dieselbe: sachliche Information ist erlaubt, anpreisende oder irreführende Werbung nicht.

Konkret heißt das: keine Heilungsversprechen und keine Formulierungen, die einen sicheren Behandlungserfolg nahelegen. Keine Erfolgsgarantien. Von Vorher-Nachher-Darstellungen ist abzuraten, bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind sie in der Publikumswerbung ausdrücklich untersagt. Auch von Patientenstimmen, die Behandlungserfolge beschreiben, ist abzuraten. Das ist keine Auslegungsfrage und kein Wettbewerbsnachteil, sondern geltendes Recht, an das sich die Praxis halten muss.

Entscheidend für die Agenturauswahl ist die Reaktion auf diesen Punkt. Wer Umgehungswege anbietet, verlagert das Risiko vollständig auf die Praxis. Abgemahnt wird der Praxisinhaber, nicht die Agentur.

Typische Fehler im deutschsprachigen Markt

  • Werbekonten, Domain oder Website laufen auf die Agentur. Bei einer Trennung bleibt die Praxis ohne Daten und ohne Historie. Alle Zugänge gehören der Praxis.
  • Erfolgsgarantien, etwa eine zugesicherte Zahl neuer Patienten. Das ist im medizinischen Umfeld weder seriös noch rechtlich haltbar.
  • Laufzeiten von 24 Monaten ohne Ausstiegsmöglichkeit, kombiniert mit Pauschalen, in denen Honorar und Mediabudget nicht getrennt ausgewiesen sind.
  • Berichte, die Impressionen und Klicks zeigen, aber keine Terminanfragen.
  • Werbung für Leistungen, die ohnehin budgetiert sind, statt für Bereiche mit echtem Deckungsbeitrag.
  • Reine Neupatientenlogik, obwohl der Engpass beim Personal liegt oder in der Terminvergabe.
  • Bilder aus Bilddatenbanken statt echter Aufnahmen aus der Praxis. Patienten erkennen das und ziehen Schlüsse.

Fragen für das Erstgespräch

  • Auf wessen Namen laufen Werbekonto, Analysewerkzeuge, Domain und Website, und was geschieht damit bei Kündigung?
  • Wie werden Anrufe gemessen, und wie kommen Sie auf die Kosten pro Erstkontakt?
  • Wie trennen Sie Honorar und Mediabudget im Angebot?
  • Welche unserer Leistungen würden Sie bewerben und warum gerade diese?
  • Wer prüft Texte und Anzeigen auf Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung?
  • Betreuen Sie weitere Praxen derselben Fachrichtung in unserem Einzugsgebiet?
  • Wie lang ist die Laufzeit und wie lang die Kündigungsfrist?

Aufschlussreich ist weniger die einzelne Antwort als die Bereitschaft, Grenzen zu benennen. Wer sagt, welche Leistung sich nicht lohnt und welcher Kanal nicht passt, denkt in Ergebnissen. Wer alles verspricht, denkt in Vertragslaufzeiten.

Nüchtern betrachtet

Marketing für eine Praxis ist Handwerk, kein Wachstumsversprechen. Es funktioniert, wenn die Nachfrage vorhanden ist, wenn die Praxis erreichbar ist, wenn die beworbene Leistung wirtschaftlich trägt und wenn die rechtlichen Grenzen eingehalten werden. Bleibt eine dieser Bedingungen unerfüllt, hilft kein zusätzliches Budget.

Medical Marketing arbeitet seit 2014 ausschliesslich mit Kliniken, Ärzten und Gesundheitsbetrieben. Gegründet wurde die Agentur von Manu Guerrero, Sitz ist Málaga in Spanien. Die Leistungen umfassen Google Ads für Kliniken, medizinisches SEO, Webdesign und Landingpages, Online-Reputation sowie Werbung in sozialen Netzwerken. Nachweise, die sich unabhängig prüfen lassen: Google Partner seit dem 12. Juli 2026, einsehbar unter https://www.google.com/partners/agency?id=4297732357, mehr als zehn Jahre ausschliessliche Arbeit mit Kliniken, Ärzten und Gesundheitsbetrieben sowie der Wikidata-Eintrag Q140546606.

Wer die eigene Situation einordnen möchte, erreicht uns unter https://medicalmarketing.digital, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +34 678 647 490. Ein erstes Gespräch sollte damit beginnen, welche Leistung sich für Ihre Praxis rechnet, und nicht damit, welches Paket gebucht wird.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass eine Agentur Erfahrung im Gesundheitswesen hat?

Ein verlässlicher Hinweis ist, ob im Erstgespräch nach telefonischer Erreichbarkeit, Terminvergabe, Ausfallquote und der Abgrenzung zwischen Kassen- und Privatleistungen gefragt wird. Agenturen ohne Branchenerfahrung sprechen über Reichweite und Design, aber nicht über den Ablauf am Empfang. Ein zweiter Hinweis ist die Reaktion auf rechtliche Grenzen: Wer das Heilmittelwerbegesetz von sich aus anspricht, kennt das Umfeld.

Ist eine Erfolgsgarantie für neue Patienten seriös?

Nein. Eine zugesicherte Zahl neuer Patienten lässt sich weder steuern noch belastbar herleiten, weil zu viele Faktoren in der Praxis selbst liegen. Im medizinischen Umfeld kommt hinzu, dass Erfolgsversprechen rechtlich problematisch sind. Seriös ist eine Prognose mit offengelegten Annahmen, die auch benennt, wann sich eine Maßnahme nicht lohnt.

Wem müssen Werbekonto und Website gehören?

Immer der Praxis. Google-Ads-Konto, Analysewerkzeuge, Domain, Unternehmensprofil und die Website selbst sollten auf den Praxisinhaber laufen, die Agentur erhält lediglich Zugriffsrechte. Andernfalls verliert die Praxis bei einem Wechsel ihre gesamte Datenhistorie und beginnt bei null. Diese Frage gehört vor die Unterschrift, nicht in die Kündigung.

Warum sind Kosten pro Klick keine geeignete Kennzahl?

Ein Klick sagt nichts darüber aus, ob jemand angerufen, einen Termin vereinbart und ihn wahrgenommen hat. Für eine Praxis zählt der Preis pro Erstkontakt, der tatsächlich in der Praxis ankommt, gemessen über Anrufe, Formulare und Online-Termine. Diese Zahl ist erst dann aussagekräftig, wenn sie gegen den Deckungsbeitrag der beworbenen Leistung gestellt wird.

Dürfen Patientenbewertungen und Vorher-Nachher-Bilder für Werbung genutzt werden?

Bewertungen auf Portalen sind zulässig und sollten sachlich beantwortet werden, ohne Behandlungsdaten preiszugeben. Von Patientenstimmen, die Behandlungserfolge beschreiben, ist abzuraten, ebenso von Vorher-Nachher-Darstellungen; bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind letztere in der Publikumswerbung ausdrücklich untersagt. Gekaufte oder gefilterte Bewertungen sind unzulässig und gefährden die Praxis, nicht die Agentur.

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